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Die seltsamen Geschäftsmethoden der Deutschen Bank in Ludwigshafen am Rhein

Letzten Samstag erhielt ich einen Brief von meiner Kundenberaterin bei der Deutschen Bank in Ludwigshafen am Rhein. "Sehr geehrter Herr Specht, wir müssen eine Aktualisierung Ihrer Haushaltsrechnung durchführen." Aha. Der Brief trug das Datum 18. Mai 2006 und hatte folglich 9 Tage für den Weg von Ludwigshafen am Rhein nach Frankfurt am Main benötigt. Zum Vergleich: Ein Brief von Deutschland nach Kasachstan benötigt ungefähr sechs bis sieben Tage. Gleich heute morgen rief ich unter der angegeben Nummer an und bat um Verbindung mit meiner Kundenberaterin. Diese war nicht erreichbar und so habe ich eine Bitte um Rückruf hinterlassen.

Das Konto bei der Deutschen Bank habe ich schon seit über 10 Jahren. Es diente bis Ende letzten Jahres als Gehaltskonto, über das auch die Raten eines Kredits bei der Deutschen Bank abgebucht werden. Ab Januar gingen nur noch Zahlungen ab, das Konto war noch richtig ordentlich im Plus. Seit letzten Monat wird das Konto nicht mehr genutzt; alle Geldgeschäfte, Einnahmen wie Ausgaben, laufen jetzt über zwei Konten bei der Postbank. In naher Zukunft wollte ich mit einem Teil der bevorstehenden Steuerrückzahlung das aktuell im Minus befindliche DB-Konto glätten und ganz auflösen. Ich bin also davon ausgegangen, dass meine pfälzisch sprechende Sachbearbeiterin noch Fragen wegen des Kontowechsels hat, über den ich sie schon vor über einem Monat informiert habe. Um so überraschter war ich, als ihr Anruf kam.

Weil keine Einnahmen mehr auf das Konto fließen, müsse der Giro-Kreditrahmen angepasst werden. Dafür hatte sie mein ganzes Verständnis. Soweit hatte ich nämlich nicht gedacht, als ich die Außenstände bis zur Löschung des Kontos für die nächsten drei Monate einfach auf dem Konto belassen wollte. Also bin ich auch gerne bereit, gleich auszugleichen und das Konto sofort zu löschen.

Bis dahin wäre alles gut, aber: Ihre "Chefin" hat sich der Sache einmal angenommen und deswegen wären jetzt einige Überweisungen nicht rausgegangen. Ich war irritiert: es sollen ja sowieso keine Überweisungen von diesem Konto rausgehen? Ihre Antwort: Weil der Giro-Kreditrahmen gedrückt werden müsse, habe die "Chefin" schon längst getätigte (bis zu sechs Wochen alte) Überweisungen rückgängig gemacht! Da war ich dann erst einmal sprachlos. Auf die Frage, welche Überweisungen denn betroffen seien, meinte sie, dass ich das in meinem Online-Banking nachsehen müßte, das könnte sie mir nicht sagen. Die gute Frau "Chefin" ist dabei sehr selektiv vorgegangen. Anscheinend hat sie etwas gegen die 1&1 Internet AG; von den fünf Überweisungen, die storniert wurden, sind zwei an unseren Hoster 1&1. Bevor die uns schlimmstenfalls den Hahn abdrehen und die Seiten unserer Ferienwohnung Stadtvilla Radebeul nicht mehr erreichbar sind, rufe ich gleich einmal an und kläre das. Schließlich vertreiben wir zu 100% über diesen Internetauftritt! Danach wird sofort das Konto bei der "Peanuts"-Bank geglättet und aufgelöst. Ich kann jedem Interessierten nur davon abraten, Privatkunde bei der Deutschen Bank Ludwigshafen zu werden. Ich glaube nämlich kaum, dass es sich bei diesem Vorfall um einen Einzelfall handelt.

Müssen wir uns das eigentlich bieten lassen?

Nicht erlaubt.

Ich bin zwar kein Bankkaufmann. Aber meines Wissens benötigen Banken zur Rückholung von getätigten Überweisungen eine Anweisung oder eine Einverständniserklärung des Kontoinhabers, von dem der Betrag überwiesen worden ist. Das überwiesene Geld ist Eigentum des Kontoinhabers, dem es überwiesen worden ist. Die Bank desjenigen, dem überwiesen worden ist, kann zwar davon ausgehen, daß eine solche Einverständniserklärung bzw. Anweisung des Kontoinhabers, von dessen Konto überwiesen worden ist, vorliegt und muß dies nicht explizit überprüfen.

Liegt eine solche Einverständniserklärung bzw. Anweisung des Kontoinhabers, von dessen Konto der Betrag überwiesen worden ist, nicht vor, kann derjenige, von dessen Konto der Betrag rückgeholt worden ist, dieser Rückholung widersprechen.

arthur (anonym) - 29. Mai, 23:05

Nein.
Bei den Überweisungen handelt es sich vermutlich aber um Lastschriften anders kann ich mir das nicht vorstellen.
Bei Lastschriften besteht ein 6wöchiges Widerrufsrecht - für den Kunden -. und wenn der Berater die richtige Taste drückt, ist schwups das Geld wieder da. Für den Empfänger ist ja nicht ersichtlich, dass garnicht der Kunde widerrufen hat.
Sollten dadurch wirklich Schäden entehen, denke ich, kann man die Bank schon belangen.

Thilo Specht - 30. Mai, 13:11

Part II

Vielen Dank für die Antworten. Sie erhärten meinen Verdacht, dass die gute "Chefin" sehr eigenmächtig gehandelt haben muss. Ein von mir getätigter Widerruf der Lastschriften lag zu keiner Zeit vor. Meine Frau war sehr wütend über diesen Vorgang und hat heute morgen mit der "Chefin" telefoniert, wärend ich mit unserer Kleinen beim Kinderarzt war. Die "Chefin" hat meiner Frau gesagt, dass sie berechtigt sei, bis zu sechs Wochen alte Überweisungen rückgängig zu machen. Wenn ich das mit arthurs Kommentar vergleiche, hat sie ganz offensichtlich nicht die Wahrheit gesagt.

Das Konto habe ich gestern schon ausgeglichen, jetzt schreibe ich gerade das Kündigungsschreiben und dann heißt es auf Nimmerwiedersehen, Provinzbank.

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